und im Zimmer der Vierergruppe im F.________(Hotel) entdeckten Schlüssel dem Öffnen von Warenverkaufsautomaten der Straf- und Zivilklägerin dienten (pag. 333). Verbunden mit den oberwähnten Umständen (E. 7.4 oben) drängte sich der Tatverdacht, Personen der Vierergruppe hätten die Straf- und Zivilklägerin bestohlen, geradezu auf. Darüber hinaus wurde der Kantonspolizei Bern am 10. März 2020 mitgeteilt, dass der Abgleich der DNA-Probe von D.________ mit der Datenbank eine Übereinstimmung ergeben habe. Das legte den Schluss nahe, D.________ habe im April 2016 in Basel einem Mitarbeiter der Straf- und Zivilklägerin einen Schlüsselbund gestohlen (pag. 278; pag. 286 ff.). Allerspätestens