Es ist vor diesem Hintergrund entgegen der Verteidigung der Beschuldigten 2 irrelevant, welchen Vertreter der Straf- und Zivilklägerin die Vorinstanz als Zeugen einvernommen hat. Wann die Straf- und Zivilklägerin den Verdacht hatte, bestohlen worden zu sein, ist unerheblich. Die Vorinstanz war daher nicht verpflichtet, BB.________ einzuvernehmen. Spätestens am 21. Februar 2020 war klar, dass eine Vielzahl der in den Effekten von C.________ und im Zimmer der Vierergruppe im F.________(Hotel) entdeckten Schlüssel dem Öffnen von Warenverkaufsautomaten der Straf- und Zivilklägerin dienten (pag.