Hingegen wird der Beweiswert der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation noch zu thematisieren sein (dazu E. 11.4 unten). 7.5 Liste der Straf- und Zivilklägerin über Fehlbeträge in Warenverkaufsautomaten (pag. 905 ff.) Wie schon vor der Vorinstanz (vgl. Ziff. II.2.4. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 1074 f.) bringt Rechtsanwalt Y.________ in der schriftlichen Berufungsbegründung vor, die nach Anfrage der Strafverfolgungsbehörden zu den Akten gegebene Auflistung über Fehlbeträge in Warenverkaufsautomaten der Straf- und Zivilklägerin sei nicht verwertbar (pag.