7.4 Rückwirkende Teilnehmeridentifikation und Durchsuchung des Navigationsgeräts (pag. 730; pag. 745) In der schriftlichen Berufungsbegründung bringt Rechtsanwalt Y.________ vor, die Staatsanwaltschaft habe durch die Anordnung einer rückwirkenden Teilnehmeridentifikation zweier auf D.________ einerseits und C.________ andererseits registrierter Telefonnummern sowie einer Durchsuchung des mitgeführten Navigations-