_ schriftlich zu bestätigen; 5. Die Zivilklage der E.________(AG) sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird; Eventualiter sei die Zivilklage auf den Zivilweg zu verweisen; 6. Das Honorar der amtlichen Verteidigung für das oberinstanzliche Verfahren sei gemäss der noch einzureichenden Honorarnote gerichtlich zu bestimmen; unter Kosten und Entschädigungsfolgen inkl. 7,7% MWST im erst- und oberinstanzlichen Verfahren