Vernichtung des DNA-Profils von B.________ sowie sämtliche Resultate der erkennungsdienstlichen Erfassung (insb. Daktyloskopische Daten, Fotografien und Signalement) aus sämtlichen Registern (auch der Kantonspolizei intern) gerichtlich anzuordnen; 4. Die Kantonspolizei Bern, eventualiter die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, sei gerichtlich anzuweisen, die komplette Löschung gemäss Ziff. 3 vorstehend unverzüglich vorzunehmen und deren erfolgreiche Durchführung Rechtsanwalt Y.________ zu Handen von B.________ schriftlich zu bestätigen;