unter Auferlegung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 25'200.00 (126 Tage Haft à CHF 200.00), einer Entschädigung für die Verteidigungskosten vor erster und vor oberer Instanz gemäss eingereichten bzw. noch einzureichenden Honorarnoten und einer weiteren Entschädigung von CHF 1'780.00 (CHF 1500.00 Verfahrenskosten Beschwerde Obergericht; CHF 100.00 für eine Übernachtung in der Schweiz; CHF 180.00 Kosten Rückreise nach Deutschland) an A.________. 3. A.________ sei nicht des Landes zu verweisen.