In der schriftlichen Berufungsbegründung vom 3. März 2021 stellte die Verteidigung der Beschuldigten 1 die folgenden Anträge (pag. 1197): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 15. Juni 2020 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ von den Anschuldigungen des Diebstahls, angeblich banden- und gewerbsmässig begangen in der Zeit von 05. Februar 2020 bis 11. Februar 2020 z.N. der E.________(AG) freigesprochen wurde - in J.________ (Automat Nr. 369220, DB: Total CHF 65.00), - in Bern (Automaten Nrn.