4 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten Fürsprecherin X.________ namens der Beschuldigten 1 und Rechtsanwalt Y.________ namens der Beschuldigten 2 je mit Eingabe vom 25. Juni 2020 (Eingang: 26. Juni 2020) fristgerecht Berufung an (pag. 1046; pag. 1048). Das erstinstanzliche Urteilsmotiv wurde den Parteien am 16. Oktober 2020 eröffnet (pag. 1152 f.). Darauf folgten mit Eingaben vom 5. November 2020 (Eingang: 6. November 2020) die fristgerechten Berufungserklärungen der Beschuldigten 1 und 2 (pag. 1155 ff.; pag. 1158 ff.).