unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/4), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1'446.90 und Auslagen von CHF 406.25, insgesamt bestimmt auf CHF 1'853.15, an den Kanton Bern. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von B.________ wird in einer separaten Verfügung festgesetzt. II. B.________ wird schuldig erklärt: des Diebstahls, banden- und gewerbsmässig begangen in der Zeit von 05.02.2020 bis 11.02.2020 z.N. der E.________(AG)