1. Zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Die Polizei-/Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 126 Tagen wird angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2 2. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. 3. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten (3/4), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4'415.55 und Auslagen von CHF 1'218.75, insgesamt bestimmt auf CHF 5'634.30. […] B. I. B.________ wird freigesprochen: