Die vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft von insgesamt 46 Tagen werden an die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt, verbunden mit der Weisung, die begonnene psychiatrische Behandlung bei Dr. med. H.________ sowie die ambulante psychiatrische Pflege durch Q.________ während der Dauer der Probezeit weiterzuführen. 2. Zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 8'100.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.