als Verteidiger und Vertreter des Berufungsführers umfassender zum vorinstanzlichen Urteil zu äussern hatte. Unter Berücksichtigung dieser Punkte erscheint ein Aufwand von insgesamt 30 Stunden angemessen. Die geltend gemachten Auslagen können ohne weitere Bemerkungen entschädigt werden. Rechtsanwalt B.________ wird für die Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 6'684.30 (inkl. Auslagen und MwSt.) entschädigt.