Hinzu kommen Auslagen von CHF 206.40 und Mehrwertsteuer. Dieser Zeitaufwand erscheint für das vorliegende Verfahren zu hoch, zumal Rechtsanwalt B.________ für das erstinstanzliche Verfahren bereits für über 80 Stunden entschädigt wurde. Dies fällt insbesondere bei den zahlreichen Posten für Aktenstudium ins Gewicht. Weiter sind bei der Dauer der Berufungsverhandlung vorab eineinhalb Stunden abzuziehen. Es rechtfertigt sich vorliegend der Quervergleich mit der Kostennote von Fürsprecherin D.__