An diesen Erwägungen hat sich durch die oberinstanzlich erhobenen Beweismittel nichts geändert. Die Straf- und Zivilklägerin schilderte auch an der Berufungsverhandlung, dass man lediglich die Narbe an der Hand je nach Licht noch minim sehe, aber seelische Narben nach wie vor vorhanden seien. Sie haben immer noch Albträume zwischendurch und könne einem Mann nicht mehr so gut vertrauen. Sie habe finanziell jahrelang Mühe gehabt, sich zu stabilisieren. In Behandlung sei sie aber mittlerweile nicht mehr (pag. 980 Z. 26 ff.).