Zwar litt die Privatklägerin bereits vor den Geschehnissen an einer Erschöpfungsdepression. Aus den Akten wird jedoch ersichtlich, dass sie kurz vor den Taten wieder zu 50% hat arbeiten können und es somit zu einer Verbesserung ihres Zustandes gekommen war. Durch die Erlebnisse in der Tatnacht wurde die Privatklägerin in ihrem Genesungsprozess jedoch wieder zurückgeworfen. So habe sie lange eine Therapie besuchen müssen. Nach den Übergriffen durch den Beschuldigten war die Privatklägerin denn auch während eines längeren Zeitraumes zu 100% krankgeschrieben (pag. 697, Z. 16 ff.;