48 klägerin eine Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode bei einer schweren psychosozialen Belastungssituation (ICD-10 F32.1) gestellt wurde. Im selben Bericht wird unter dem Titel der Beurteilung zudem festgehalten, dass sich bei der Privatklägerin, welche eine traumatische Vergangenheit aufweise, im Rahmen einer aktuellen Belastungssituation mit Verlust eines Grossteiles der bisherigen Existenz eine depressive Episode entwickelte (pag. 636). Zwar litt die Privatklägerin bereits vor den Geschehnissen an einer Erschöpfungsdepression.