693, Z. 15 f.). Wie belastend und während einer langen Zeit allgegenwärtig die traumatischen Erlebnisse für die Privatklägerin waren, zeigt sich auch daran, dass sie im Nachgang zu den Ereignissen in eine Depression verfiel, lange Zeit nicht arbeiten konnte und durch die damit zusammenhängenden grossen finanziellen Einbussen auch Schulden auf sich nehmen musste. So ist denn auch dem Aufnahmebericht vom 26.11.2015 der psychiatrischen Dienstes M.________ zu entnehmen, dass der Privat-