Den dadurch mitverursachten Schwächezustand der Privatklägerin nutzte der Beschuldigte sodann aus, indem er sie vergewaltigte. Da die Privatklägerin vom Beschuldigten Angst hatte, sah sie sich sodann gezwungen, ihre Wohnung im gleichen Block wie die des Beschuldigten zu verlassen. Aus Angst vor dem Beschuldigten flüchtete sie einmal auch in ein Frauenhaus. Eindrücklich erscheinen auch jene Aussagen der Privatklägerin, wonach sie sich aufgrund der Ereignisse sehr verändert habe (pag. 697, Z. 18 f.).