In der Eingabe vom 29. April 2016 beantragte die Zivilklägerin, der Beschuldigte sei zu verurteilen, ihr einen Schadenersatz von CHF 6'580.60 zuzüglich Zins zu 5% seit 29. April 2016 zu bezahlen (pag. 432 f.). Am 21. Oktober 2019 beantragte sie zusätzlich, der Beschuldigte sei zu verpflichten, dem E.________ einen Betrag von CHF 2'956.80 zuzüglich Zins von 5% seit 21. Oktober 2019 zu bezahlen (pag. 555 f.).