19.5 Täterkomponente Für die Täterkomponenten kann weitgehend auf das bereits Gesagte verwiesen werden, mit dem Unterscheid, dass in Bezug auf eine Geldstrafe beim Beschuldigten keine besondere Strafempfindlichkeit besteht und deshalb keine Reduktion der Strafe erfolgt (siehe Ziff. 18.4 oben). Die Täterkomponente wird neutral bewertet. 19.6 Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot Wie bereits ausgeführt, wurde im vorliegenden Verfahren das Beschleunigungsgebot verletzt (siehe Ziff. 18.5 oben). Bei der Geldstrafe wird dies durch eine Reduktion um 25 Tagessätze berücksichtigt.