Die 90 Tagessätze für die einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand werden mit einem Asperationsfaktor von zwei Dritteln, ausmachend 60 Tagessätze asperiert. Die Drohungen standen in einem engeren Zusammenhang mit der Freiheitsberaubung, weshalb ein tieferer Asperationsfaktor angezeigt ist. Die Gesamtstrafe wird für die Drohungen um 25 Tagessätze erhöht. Dies ergibt eine Gesamtgeldstrafe von 295 Tagessätzen. 19.5 Täterkomponente