Die weiteren subjektiven Tatkomponenten werden neutral gewertet. 19.3.3 Fazit Tatverschulden Dem insgesamt leichten Tatverschulden ist eine Strafe von 45 Strafeinheiten angemessen. 19.3.4 Strafart Für die Wahl der Strafart kann vollumfänglich auf die Ausführungen zur einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand verwiesen werden (siehe Ziff. 19.2.4 oben). Es wird eine Geldstrafe ausgesprochen und das alte Recht angewendet. 19.3.5 Fazit Für die Drohung wäre eine Einzelstrafe von 45 Tagessätzen Geldstrafe auszusprechen.