Richtlinien, in dem der Täter in einer kriselnden Beziehung der getrennt lebenden Partnerin einmalig mündlich und/oder per Telefon mit dem Tod droht und diese sich aus Angst vor dem zur Gewalt neigenden Täter und kaum mehr auf die Strasse traut (S. 49, VBRS-Richtlinien). Die Kammer orientiert sich an den dort vorgeschlagenen 60 Strafeinheiten. 19.3.2 Subjektive Tatschwere Im Rahmen der subjektiven Tatschwere wirkt sich lediglich die verminderte Schuldfähigkeit aus, die mit einer Reduktion von 15 Strafeinheiten berücksichtigt wird. Die weiteren subjektiven Tatkomponenten werden neutral gewertet.