19.2.5 Fazit Für die einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand wäre eine Einzelstrafe von 90 Tagessätzen Geldstrafe auszusprechen. 19.3 Drohung Eine Drohung wird gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.