1 und Ziff. 2 StGB wird eine einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 19.2.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte hat die Straf- und Zivilklägerin mit einer kleinen Menge heissem Wasser übergossen, woraufhin diese Verbrennungen 1. und 2. Grades erlitten hat. Er hat spontan aus einem Streit heraus gehandelt, wobei sich verschuldenser-