Da im Zusammenhang mit der reduzierten Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten trotz der nicht ungünstigen Legalprognose gewisse Vorbehalte bestehen, wird die Probezeit auf drei Jahre angesetzt. Da dem aktuellen Unterstützungsnetzwerk des Beschuldigten ein wesentlicher Einfluss auf seine Legalprognose zukommt, wird die Gewährung des bedingten Vollzugs mit der Weisung verbunden, auf eigene Kosten die begonnene psychiatrische Behandlung bei Dr. med. H.________ sowie die ambulante psychiatrische Pflege durch Q.________ während der Dauer der Probezeit weiterzuführen.