So wurde der Beschuldigte von seinem Vater und einem ambulanten Psychiatriepfleger begleitet und von Letzterem auch während der Einvernahme aktiv betreut. In diesem Setting gelang es dem Beschuldigten selbst bei Fragen zur Sache, ruhig zu bleiben beziehungsweise sich selber zu beruhigen, und die Fragen des Gerichts höflich zu beantworten (pag. 990 ff.). Diese Beobachtung wurde von Dr. med. F.________ bestätigt, der den Beschuldigten etwa während dem Explorationsgespräch als deutlich erregter erlebt hatte (pag. 1009 Z. 19 ff.).