Delikte im verbalen Bereich, in Richtung Drohungen, hätten eine sehr hohe Basisrate. Im Bereich der «hands off» Delikte und im Vergleich zu normalen Personen habe der Beschuldigte aufgrund seiner geringeren Steuerungsfähigkeit eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass er mal jemandem drohen würde (pag. 1011 f. Z. 43 ff.). Anders als im Erstgutachten wurde im Ergänzungsgutachten auch der anhaltend hohe Cannabiskonsum des Beschuldigten nicht als zwingend deliktsrelevanter Faktor betrachtet.