Der Beschuldigte sei eine lange Zeit deliktsfrei, was ebenfalls für ihn spreche. Unter der Bedingung, dass er die Betreuung weiterhin erhalte und auch in einer Krise gut betreut werde, sei die Rückfallgefahr für ein ähnliches Delikt oder sonstige Gewalttaten eher in einem geringen Bereich anzusiedeln, wenn auch ein bisschen erhöht im Vergleich zur normalen Population wegen der verminderten Steuerungsfähigkeit. Aber auch das könne durch die Betreuung zu einem gewissen Grad ausgeglichen werden (pag. 1008 Z.11 ff.). Delikte im verbalen Bereich, in Richtung Drohungen, hätten eine sehr hohe Basisrate.