___ diese Einschätzung, indem er zu Protokoll gab, es bestehe zwar die Gefahr, dass der Beschuldigte erneut gleichartige Delikte begehen könnte, diese habe sich jedoch im Vergleich zum Vorgutachten wesentlich vermindert durch die Unterstützung, die er erfahren habe und auch durch das ganze Verfahren. Unter der Bedingung, dass diese Betreuung weitergeführt werde, senke sich die Rückfallgefahr deutlich (pag. 1007 f. Z. 43 ff.). Der Beschuldigte sei eine lange Zeit deliktsfrei, was ebenfalls für ihn spreche.