Im Vergleich zur Begutachtung im November 2016 sei aktuell die Gefahr für erneute Straftaten als niedriger anzusehen. Dabei wirke sich die therapeutische Begleitung unterstützend aus, wie auch das stützende Umfeld und möglicherweise «korrigierende» Beziehungserfahrungen mit der aktuellen Partnerin (pag. 904 f.). In der Befragung an der Berufungsverhandlung verdeutlichte Dr. med. F.________ diese Einschätzung, indem er zu Protokoll gab, es bestehe zwar die Gefahr, dass der Beschuldigte erneut gleichartige Delikte begehen könnte, diese habe sich jedoch im Vergleich zum Vorgutachten wesentlich vermindert durch die Unterstützung, die er erfahren habe und auch durch das ganze Verfahren.