Die beim Beschuldigten deutlich bestehende Verhaltensdisposition zu Impulsivität und dominantem Verhalten, als auch der phasenweise deutlich erhöhte Cannabiskonsum (letzterer als konstellativer, Gewalthandlungen begünstigender Faktor) würden ein erhöhtes Risiko begründen. Insgesamt sei ohne jegliche Behandlung nicht mehr nur von einem leichtgradigen Rückfallrisiko für gewalttätiges Verhalten in einer Intimpartnerschaft, sondern eher von einem zumindest mittleren