18.6.1 Forensisch-psychiatrische Begutachtung Im forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 21. November 2016 wurde die Rückfallgefahr für die ihm vorgeworfenen Delikte beim Beschuldigten als erhöht angesehen. Die beim Beschuldigten deutlich bestehende Verhaltensdisposition zu Impulsivität und dominantem Verhalten, als auch der phasenweise deutlich erhöhte Cannabiskonsum (letzterer als konstellativer, Gewalthandlungen begünstigender Faktor) würden ein erhöhtes Risiko begründen.