SR 101), Art. 6 Ziff. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101), Art. 14 Ziff. 3 Bst. c des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II; SR 0.103.2) und Art. 5 StPO wurde dadurch verletzt. Dies wird mit einer Reduktion der Strafe um weitere zwei Monate berücksichtigt. Es wird demnach eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten ausgesprochen. 18.6 Bedingter Vollzug