Er stellte sich als Opfer der Straf- und Zivilklägerin, aber auch anderer, in das Verfahren involvierter Personen dar. Während aus dem Brief und den E-Mails an die Straf- und Zivilklägerin direkt nach der Tat noch eine gewisse Reue herausgelesen werden konnte, ist im späteren Verlauf des Verfahrens davon nichts mehr zu spüren. 18.4.3 Strafempfindlichkeit Der Beschuldigte leidet als Folge L.________ an einer organischen Persönlichkeitsstörung (pag. 326 und pag. 894). Dr. med. F.__