Er wird insbesondere eng betreut durch den Psychiater Dr. Med. H.________ und die ambulante psychiatrische Pflege von Q.________, der den Beschuldigten an die Berufungsverhandlung begleitete und ihn während der Einvernahme betreute. Er lebt alleine, ist jedoch seit .________ Jahren mit seiner aktuellen Partnerin liiert (pag. 991 ff. und pag. 999 f.). Zusätzlich zu den regelmässigen Therapien konsumiert der Beschuldigte täglich 25 Gramm Cannabis, die er als Ersatz für herkömmliche Medikamente betrachtet (pag. 993 Z. 20 ff. und pag. 996 Z. 20). Abklärungen für eine entsprechende medizinische Verordnung sind im Gange (pag.