36 17. Vorbemerkung Es kann vorangestellt werden, dass die Kammer lediglich für die Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe und für die weiteren Delikte eine Geldstrafe als angemessen erachtet, so dass nur in Bezug auf die Geldstrafen in Anwendung von Art. 49 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden ist.