382). Der Beschuldigte hat der Straf- und Zivilklägerin im Verlauf der Tatnacht gedroht, ihrer ganzen Familie zu erzählen, was für eine «Hure» sie sei, ihren Ruf in der ganzen Stadt zu schädigen, sie bei ihren Freunden blosszustellen, ihre Eltern zu fragen, was für eine Tochter sie auf die Welt gestellt hätten, sie kaputt zu machen und sie noch hundert Mal zu «vögeln», bevor sie hier rauskomme. Die Straf- und Zivilklägerin wurde durch diese Drohungen eingeschüchtert.