In der zweiten Situation haben die Straf- und Zivilklägerin und der Beschuldigte gemeinsam die Wohnung verlassen, um Zigaretten zu kaufen. Dabei hinderte der Beschuldigte sie zu Beginn an einem Fluchtversuch und hielt sie danach am Rücken fest. Auch diese Situation ist vor dem Hintergrund der vorangehenden Ereignisse zu beurteilen. Die Straf- und Zivilklägerin befand sich einerseits in einem stark geschwächten Zustand und stand andererseits unter grossem Druck, dass sie bei einem Fluchtversuch weitere Gewalt oder Unannehmlichkeiten riskieren würde. Dies wurde verstärkt durch die Tatsache, dass der Beschuldigte sie am Rücken festhielt.