Weiter hat der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin über Stunden hinweg beschimpft, anspuckt, an den Haaren gerissen, ins Gesicht geschlagen, zu Boden gestossen, gebissen, gewürgt und bedroht. Zu Gewaltanwendung kam es insbesondere auch beim Versuch der Straf- und Zivilklägerin, dem Beschuldigten den Schlüssel wegzunehmen. Durch diese Gewaltanwendung war die Straf- und Zivilklägerin zunehmend entkräftet und eingeschüchtert.