32 12. Vorwurf der Freiheitsberaubung Wer jemanden unrechtmässig festnimmt oder gefangen hält oder jemandem in anderer Weise unrechtmässig die Freiheit entzieht, begeht eine Freiheitsberaubung gemäss Art. 183 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Die Vorinstanz hat die rechtlichen Voraussetzungen dazu zutreffend wiedergegeben. Darauf wird verwiesen (pag. 744 f., S. 45 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).