Der Beschuldigte selber schilderte in seinen beiden ersten Einvernahmen plastisch, wie er sich in diesem Moment durch die Straf- und Zivilklägerin vom «allerfeinsten» angegriffen gefühlt habe und zugleich verstanden habe, dass sie vor ihm Angst gehabt habe. Vor dem Hintergrund des zu diesem Zeitpunkt bereits fast 24 Stunden andauernden Konflikts und der Aufgebrachtheit des Beschuldigten im konkreten Moment kann seine Handlung nicht anders gedeutet werden, als dass er das Wasser verschüttete, um die Straf- und Zivilklägerin damit zu treffen.