154 Z. 244 und pag. 985 Z. 2) und erzählte nachvollziehbar, dass sie durch die Schmerzen und die kalte Dusche neue Kraft geschöpft habe, um sich aus dieser Situation rauszubringen (pag. 167 Z. 414 ff.). Der Beschuldigte selber schilderte in seinen beiden ersten Einvernahmen plastisch, wie er sich in diesem Moment durch die Straf- und Zivilklägerin vom «allerfeinsten» angegriffen gefühlt habe und zugleich verstanden habe, dass sie vor ihm Angst gehabt habe.