Sie behändigte die Pfanne mit dem kochenden Wasser und schaute ihn damit «bedrohlich» an, um ihm zu signalisieren, er solle ihr nicht nahe kommen. Daraufhin griff ihr der Beschuldigte in die Haare und zog sie zu Boden, schüttete einen Teil des Wassers ab und machte danach eine Bewegung mit der Pfanne, die dazu führte, dass ein Teil des heissen Wassers auf die Straf- und Zivilklägerin fiel und dort die dokumentierten Verletzungen verursachte (Straf- und Zivilklägerin: pag. 143 Z. 94 ff., pag. 145 Z. 161, pag. 154 Z. 252 ff., pag. 166 Z. 360 ff. und pag. 984 Z. 38 ff.; Beschuldigter: pag. 183 Z. 126 ff., pag. 192 Z. 197, pag.