Betreffend den Vorfall mit dem heissen Wasser in der Küche stimmen die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin und des Beschuldigten in weiten Teilen überein. Die Straf- und Zivilklägerin wollte sich in der Küche Pasta kochen, als der Beschuldigte die Küche betrat. Sie behändigte die Pfanne mit dem kochenden Wasser und schaute ihn damit «bedrohlich» an, um ihm zu signalisieren, er solle ihr nicht nahe kommen.