Die Straf- und Zivilklägerin schilderte konstant und glaubhaft, der Beschuldigte habe den Schlüssel abgenommen und auf sich getragen, als der Krach angefangen und sie gedroht habe, die Wohnung zu verlassen. Sie habe keine Möglichkeit gehabt, die Wohnung zu verlassen oder auch nur an den Schlüssel zu kommen. Einmal habe er den Schlüssel wieder in das Türschloss gesteckt während etwa 5 Minuten und ihr gesagt, sie solle «abfahren», habe aber ihr Handy bei sich behalten und ihr gedroht, ihrer Familie zu erzählen, sie sei eine Hure.