28 lemma befinden, sich von einer (ehemaligen) Vertrauens- und Bezugsperson distanzieren zu müssen. Es untergräbt die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Strafund Zivilklägerin somit nicht, wenn sie nach der geschilderten Vergewaltigung nackt war und sich Pasta kochte, zumal die Straf- und Zivilklägerin glaubhaft schilderte, dass sie nicht mehr rekonstruieren könne, wie es dazu kam, dass sie in der Küche nackt war, obwohl sie sich nach dem Geschlechtsverkehr zwischenzeitlich angezogen habe, um Zigaretten kaufen zu gehen (pag. 163 Z. 269 ff.