Darauf wird abgestellt. Zum anderen ging der Situation im Bett ein stundenlanger, handgreiflicher Streit voraus, bei dem die Straf- und Zivilklägerin beschimpft, anspuckt, an den Haaren gerissen, ins Gesicht geschlagen, zu Boden gestossen, gebissen und gewürgt wurde, was deutlich zeigte, dass sie dem Beschuldigten körperlich unterlegen war. Die Straf- und Zivilklägerin weinte stark, hatte bereits einen Schwächeanfall erlitten und lag vor und während dem Geschlechtsverkehr regungslos und entkräftet im Bett.