Daraufhin hat er sie und sich selber ausgezogen, sich ein Kondom übergestreift und den vaginalen Geschlechtsverkehr bis zum Orgasmus vollzogen, obwohl sie ihm zuvor gesagt hatte «nei la mi la si». Dabei hielt er sie an den Händen und sagte ihr unter anderem, sie solle sich nicht wehren respektive sie solle «häre ha». Das Eindringen bereitete der Straf- und Zivilklägerin keine Schmerzen, hingegen empfand sie Demütigung und Angst vor Schmerzen und weiteren Schlägen. Sie hatte zudem Angst, sich zu wehren, weil der Beschuldigte ihr körperlich überlegen